Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Baden GmbH (im folgenden „Baden“)


§ 1 Geltungsbereich
(1) Bestellungen bei der Firma Baden und deren Auslieferung erfolgen auf Grundlage dieser AGB.
(2) Hiermit verlieren die bisherigen Geschäftsbedingungen ihre Wirksamkeit.
(3) Mit der Bestellung werden nachfolgende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen anerkannt.
(4) AGB von Kunden sind nicht anwendbar; es sei denn, Baden hat sie schriftlich anerkannt.


§ 2 Mindestauftragshöhe
(1) Die Mindestauftragshöhe beträgt für Neukunden € 300,- netto.


§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist der Artikel mit den Eigenschaften, Merkmalen und dem Verwendungszweck, wie im Katalog abgebildet bzw. auf Messen gezeigt.
(2) Weitergehende Eigenschaften, Merkmale oder Verwendungszwecke gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von Baden schriftlich bestätigt werden.


§ 4 Auftragsmodalitäten
(1) Grundsätzlich werden Artikel nicht in Stückzahlen unter der Mindestabnahmemenge geliefert.
(2) Aufträge mit unterschiedlichen Bestell- oder Lieferterminen gelten als gesonderte Aufträge.
(3) Aufträge, die telefonisch, per Internet oder durch Einlesen mit einem elektronischen Erfassungsgerät erteilt werden, sind auch ohne Unterschrift des Bestellers rechtsgültig.
(4) Grundsätzlich wird keine Auftragsbestätigung erstellt.


§ 5 Musterlieferungen
(1) Musterbestellungen werden nur nach Rücksprache und Bestätigung durch unsere Verkaufsabteilung akzeptiert.
(2) Musterlieferungen werden grundsätzlich berechnet und nicht zurückgenommen.
(3) Die für Mustersendungen vereinbarte Bearbeitungsgebühr wird bei nachfolgender Auftragserteilung gutgeschrieben, wenn der Auftrag als lieferfähig bestätigt wird.

 

§ 6 Liefermodalitäten
(1) Liefertermine sind nur bei ausdrücklicher Bestätigung von Baden verbindlich.
(2) Lieferungen können nicht von kalendermäßigen Feiertagen abhängig gemacht werden.
(3) Rückständige Artikel werden ohne gesonderte Benachrichtigung nachgeliefert.
(4) Eine Verpflichtung zur Lieferung der bestellten Artikel besteht nicht. Baden behält sich vor, Artikel nur bei Liefermöglichkeit auszuliefern.
(5) Teillieferungen sind erlaubt und zeitlich nicht begrenzt.
(6) Bei Nachlieferungen werden die Versandkosten berechnet.
(7) Hat Baden wegen vorhergegangener Warenlieferungen fällige Forderungen gegenüber einem Besteller, kann die Auslieferung vom Ausgleich dieser Forderungen abhängig gemacht sowie eine Vorauszahlung verlangt werden.
(8) Baden ist berechtigt, bei einer schlechten oder fehlenden Bonitätsauskunft des Bestellers auf eine Vorauszahlung der Ware zu bestehen.


§ 7 Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur bzw. mit Verlassen der Lagerräume von Baden auf den Käufer über.


§ 8 Zahlungsmodalitäten
- Innerhalb Deutschlands:
(1) Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen.
(2) Bei vollständiger Zahlung binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2% Skonto gewährt.
(3) Bei Zahlung per SEPA-Basislastschrift 3 Tage nach Rechnungsdatum werden 2 % Skonto in Abzug gebracht.
(4) Bei Zahlung per VISA/Master Card wird der Betrag ohne Abzug eingezogen.
- Ausserhalb Deutschlands:
(5) Rechnungen bzw. Proformarechnungen sind im Voraus per Überweisung oder per SEPA Lastschrift zu bezahlen. Es werden 2% Skonto gewährt
(6) Bei Zahlung per VISA/Master Card wird der Betrag im Voraus ohne Abzug eingezogen.
(7) Reklamationen verändern die Fälligkeit von Rechnungen nicht. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen nur im angemessenen Verhältnis zum Wert zurückgehalten werden.
(8) Die Preise gemäß Preisliste bzw. -etikett sind Nettopreise ab Lager Scheessel; hinzu kommt die Mehrwertsteuer.
(9) Die Kosten für Verpackung und Versand trägt der Besteller.


§ 9 Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung von Lastschriften, Schecks oder Wechsel, bei Einleitung eines der Schuldnerregulierung dienenden Verfahrens werden alle Forderungen sofort fällig.
(2) Bei Zahlungsverzug hat der Kunde die Kosten der Forderungsbeitreibung zu tragen, z. B. Mahnauslagen, Rechtsanwaltskosten, Auskünfte, Verzugszinsen sowie, wenn nötig, die Kosten eines Inkassobüros.


§ 10 Stornierung von Aufträgen
(1) Ein Auftragsstorno muss schriftlich erfolgen, ansonsten kann er nicht bearbeitet werden.
(2) Bei Rücktritt des Kunden von Bestellungen, bei Teilstornierungen oder bei Ablehnung der Nachbesserung reklamierter Ware sind grundsätzlich 30 % der Auftragssumme oder des Warenwertes als Bearbeitungspauschale zu leisten, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
(3) Baden behält sich vor vom Käufer verlangte Stornierungen erst 7 Arbeitstage nach Eingang zu bearbeiten.
(4) Baden kann, insbesondere aufgrund einer schlechten Schuldnerauskunft, wegen der Gefahr des Forderungsausfalls oder wegen Zahlungsverzugs des Kunden in der Vergangenheit Vorauskasse verlangen.
Leistet der Kunde diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist muss der Auftrag storniert werden.


§ 11 Sachmängel
(1) Sachmängel müssen innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich bei Baden reklamiert werden; danach tritt Ausschluss der Gewährleistung ein.
(2) Bei Sachmängeln hat Baden zweimalig das Recht auf Nacherfüllung.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann Baden die Minderung oder den Rücktritt erklären.
(5) Die Gewährleistungsfrist gegenüber Kaufleuten beträgt ein Jahr ab Lieferung.
(6) Der Käufer hat nachzuweisen, dass die Ware bereits bei Gefahrenübergang mangelhaft war.
(7) Im Falle eines Transportschadens ist vom Empfänger sofort eine Niederschrift durch den Frachtführer erstellen zu lassen, unabhängig ob äußerlich sichtbar oder nicht sichtbar.


§ 12 Rücksendungen
(1) Rücksendungen sind schriftlich anzukündigen und müssen von Baden genehmigt sein.
(2) Rücksendungen werden nur angenommen, wenn diese franko und portofrei ankommen.
(3) Bei berechtigter Reklamation wird die Portogebühr für diese Rücksendung gutgeschrieben oder eine Abholung beauftragt.


§ 13 Eigentumsvorbehalt
(1) Baden behält sich das Eigentum an den gelieferten Artikeln bis zur vollständigen Bezahlung vor.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Artikel im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen und den Kaufpreis einzuziehen. Er tritt die hieraus erwachsenden Forderungen an Baden ab.
(3) Der Eigentumsvorbehalt gilt auch gegenüber Dritten.
(4) Bei Zahlungsverzug hat der Kunde auf Verlangen von Baden Forderungen und Schuldner bekannt zu geben, alle erforderlichen Angaben zu machen, Unterlagen auszuhändigen und Dritten die Abtretung mitzuteilen, damit die Forderungen von Baden eingezogen werden können.


§ 14 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist am Firmensitz in Scheeßel.


§ 15 Recht/Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge des internationalen Warenverkaufs wird ausgeschlossen.
(3) Gerichtsstand ist am Firmensitz in Rotenburg/Wümme.

Menü
Das Menü wird geladen...
Wir verwenden Cookies, um die Funktionalität und den Inhalt der Website zu optimieren und Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Alle Informationen zu Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sofern Sie der Verwendung von Cookies zustimmen, können Sie diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft hier widerrufen.